Die Berechnung der Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH). Eine Preisliste darf aus standesrechtlichen Gründen leider nicht veröffentlicht werden.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen zahlen die Behandlung normalerweise. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, da die Vertragsbedingungen unterschiedlich sein können.
Aktuell erstatten viele gesetzliche Krankenkassen (AOK, Techniker, DAK ..) anteilig die osteopathische Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse.